Naturstein ist schön und großzügig, in verschiedenen Farben erhältlich und ein gutes Material für Heimwerker. Der Qualitätsstandard von Naturmarmor wird hauptsächlich in drei Aspekte unterteilt: Aussehensqualität, Verarbeitungsqualität und Spiegelglanz.
1. Aussehensqualität
Zur optischen Qualität zählen auch optische Mängel, also fehlende Kanten, fehlende Ecken, Risse, Farbflecken, Farblinien, Vertiefungen, Marmorierungen sowie Verformungen, Dellen, Flecken und andere optische Mängel.
Im Standard für Bauplatten aus natürlichem Granit und Marmor legt der Qualitätsindex für das Erscheinungsbild fest, dass das Farbmuster einer Plattencharge derselben Charge grundsätzlich harmonisieren muss und dass bei hervorragenden Produkten keine optischen Mängel zulässig sind.
Die Methode zur Fehlererkennung ist wie folgt: Legen Sie die zu testende Platte flach auf den Boden. Die in 1,5 Metern Entfernung von der Platte sichtbaren Fehler werden als Fehler angesehen. Die Fehler, die in 1,5 Metern Entfernung von der Platte nicht offensichtlich sind, aber in 1 Meter Entfernung sichtbar sind, werden als keine offensichtlichen Fehler angesehen. Ein in 1 Meter Entfernung von der Platte unsichtbarer Fehler wird als fehlerfrei angesehen.
2. Verarbeitungsqualität
Die Verarbeitungsqualität des Steins wirkt sich direkt auf die dekorative Wirkung der Steinoberfläche aus und ist auch die Hauptgrundlage für die Einteilung der Steinqualität. Die technischen Indikatoren sind die Größenabweichung (Längenabweichung, Breitenabweichung, Dickenabweichung), Ebenheitstoleranz und Winkeltoleranz.
Entsprechend der Abweichung und Grenztoleranz dieser technischen Indikatoren wird die Platte in ausgezeichnete Produkte, erstklassige Produkte und qualifizierte Produkte unterteilt. Verbraucher sollten die zu erreichende Qualität im Kaufvertrag angeben und die Verwendung von Produkten mit allgemeinen Begriffen wie „"“ vermeiden, die den nationalen Standards entsprechen.
In jeder Produktcharge dürfen nicht mehr als 5 % erstklassige Produkte vorhanden sein, wenn es sich um ein erstklassiges Produkt handelt. Nicht mehr als 10 % qualifizierte Produkte dürfen vorhanden sein, wenn es sich um ein qualifiziertes Produkt handelt. Nicht mehr als 10 % nicht konforme Produkte dürfen vorhanden sein, wenn es sich um ein qualifiziertes Produkt handelt.
3. Die Glanzeinheit zur Unterscheidung der Güteklassen
In Steinstandards wird Glanz als Spiegelglanz bezeichnet. Der aktuelle Standard für natürliche Granitplatten schreibt vor, dass die Vorderseite der Spiegelplatte einen Spiegelglanz aufweisen und die Landschaft deutlich widerspiegeln soll. Der Spiegelglanzwert der Spiegelplatte sollte nicht weniger als 75 Glanzeinheiten betragen. Die meisten Granitplatten haben einen guten Spiegelglanz, wenn der Glanzwert 80 bis 90 Glanzeinheiten beträgt.
Im aktuellen Standard für natürliche Marmorplatten wird der Glanzwert bewertet, und der niedrigste Glanzwert des hervorragenden Produkts wird entsprechend den unterschiedlichen chemischen Hauptbestandteilen in drei Kategorien unterteilt, nämlich 90, 80 und 60 Glanzeinheiten. Entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Verbraucher sollte der Glanzwert im Kaufvertrag angegeben werden oder sich nach dem Glanzwert des Vertragsausschusses als Standard richten.
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